Der Genehmigungsmanager macht die Verwaltung von Genehmigungen und Nebenbestimmungen nicht nur übersichtlicher und komfortabler, sondern gibt aktuelle Rechtssicherheit auf einen Klick. Denn jeder Eintrag im Genehmigungsmanager erhält einen direkten Link zur entsprechenden gesetzlichen Bestimmung im Rechtskataster.

Regelmäßige Aktualisierung der Gesetzestexte über die Server der Bundesregierung

Ganz gleich, on Ihre Genehmigung von der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) betroffen ist, vom Baugesetzbuch (BauG) oder vom Arbeitszeitgesetz (ArbG) – mit einem einfachen Klick auf den Link bei der jeweiligen Genehmigung bzw. Nebenbestimmung gelangen Sie oder Ihre Mitarbeiter direkt auf den zugehörigen Gesetzestext – das spart viel Aufwand und Zeit. Um die Gesetzestexte in ihrer aktuellen Fassung zur Verfügung zu stellen, synchronisiert der Genehmigungsmanager die Gesetzestexte regelmäßig und automatisch mit den Servern der Bundesregierung unter www.gesetze-im-internet.de*.

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Genehmigungsmanager wünschen oder einen kostenlosen Demo-Zugang anfordern möchten, kontaktieren Sie uns am besten gleich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

* Betreiber und Verantwortlicher der Seite ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz. Entsprechend können wir für die Aktualität und Richtigkeit der offiziell zur Verfügung gestellten Daten natürlich keine Garantie übernehmen.